Verwaltungsdienst - Offiziere

Brandinspektor (BI) d.V.
Funktion:
Beauftragter für den Verwaltungsdienst in einer Feuerwehr
---------------
Beauftragter für den Verwaltungsdienst auf Bezirksebene (§ 5 der Satzungen des Bezirksfeuerwehrverbandes) oder Bediensteter des Landesfeuerwehrverbandes
Voraussetzung:
6 Jahre Hauptbrandmeister der Verwaltung (keine weitere Beförderung möglich)
---------------
Vollendetes 18. Lebensjahr und 6 Jahre Feuerwehrmitglied
Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:
Wie Hauptbrandmeister der Verwaltung und abgelegte Kommandantenprüfung
---------------
Wie Hauptbrandmeister der Verwaltung und abgelegte Kommandantenprüfung
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant nach Zustimmung durch den Bezirksfeuerwehrkommandanten
---------------
Bezirksfeuerwehrkommandant, Landesfeuerwehrkommandant

Oberbrandinspektor (OBI) d.V.
Funktion:
Beauftragter für den Verwaltungsdienst auf Bezirksebene oder Bediensteter des Landesfeuerwehrverbandes
Voraussetzung:
6 Jahre Brandinspektor der Verwaltung
Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:
Wie Brandinspektor der Verwaltung
Beförderung durch:
Bezirksfeuerwehrkommandant, Landesfeuerwehrkommandant

Hauptbrandinspektor (HBI) d.V.
Funktion:
Beauftragter für den Verwaltungsdienst auf Bezirksebene oder Bediensteter des Landesfeuerwehrverbandes
Voraussetzung:
6 Jahre Oberbrandinspektor der Verwaltung
Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:
Wie Oberbrandinspektor der Verwaltung
Beförderung durch:
Bezirksfeuerwehrkommandant, Landesfeuerwehrkommandant

Abschnittsbrandinspektor (ABI) d.V.
Funktion:
Beauftragter für den Verwaltungsdienst auf Bezirksebene oder Bediensteter des Landesfeuerwehrverbandes
---------------
Landesbeauftragter für einen Verwaltungsdienst
Voraussetzung:
6 Jahre Hauptbrandinspektor der Verwaltung (keine weitere Beförderung möglich)
Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:
Wie Hauptbrandinspektor der Verwaltung
---------------
Wie Hauptbrandinspektor der Verwaltung
Beförderung durch:
Bezirksfeuerwehrkommandant, Landesfeuerwehrkommandant
---------------
Landesfeuerwehrkommandant

Brandrat (BR) d.V.
Funktion:
Landesbeauftragter für einen Verwaltungsdienst
Voraussetzung:
6 Jahre Abschnittsbrandinspektor der Verwaltung auf Landesebene (keine weitere Beförderung möglich)
Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:
Wie Abschnittsbrandinspektor der Verwaltung
Beförderung durch:
Landesfeuerwehrkommandant
