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Verwaltungsdienst - Offiziere

k-BIdV

Brandinspektor (BI) d.V.


Funktion:

Beauftragter für den Verwaltungsdienst in einer Feuerwehr
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Beauftragter für den Verwaltungsdienst auf Bezirksebene (§ 5 der Satzungen des Bezirksfeuerwehrverbandes) oder Bediensteter des Landesfeuerwehrverbandes

Voraussetzung:

6 Jahre Hauptbrandmeister der Verwaltung (keine weitere Beförderung möglich)
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Vollendetes 18. Lebensjahr und 6 Jahre Feuerwehrmitglied

Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:

Wie Hauptbrandmeister der Verwaltung und abgelegte Kommandantenprüfung
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Wie Hauptbrandmeister der Verwaltung und abgelegte Kommandantenprüfung

Beförderung durch:

Feuerwehrkommandant nach Zustimmung durch den Bezirksfeuerwehrkommandanten
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Bezirksfeuerwehrkommandant, Landesfeuerwehrkommandant


k-OBIdV

Oberbrandinspektor (OBI) d.V.


Funktion:

Beauftragter für den Verwaltungsdienst auf Bezirksebene oder Bediensteter des Landesfeuerwehrverbandes

Voraussetzung:

6 Jahre Brandinspektor der Verwaltung

Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:

Wie Brandinspektor der Verwaltung

Beförderung durch:

Bezirksfeuerwehrkommandant, Landesfeuerwehrkommandant

 


k-HBIdV

Hauptbrandinspektor (HBI) d.V.


Funktion:

Beauftragter für den Verwaltungsdienst auf Bezirksebene oder Bediensteter des Landesfeuerwehrverbandes

Voraussetzung:

6 Jahre Oberbrandinspektor der Verwaltung

Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:

Wie Oberbrandinspektor der Verwaltung

Beförderung durch:

Bezirksfeuerwehrkommandant, Landesfeuerwehrkommandant

 


k-ABIdV

Abschnittsbrandinspektor (ABI) d.V.


Funktion:

Beauftragter für den Verwaltungsdienst auf Bezirksebene oder Bediensteter des Landesfeuerwehrverbandes
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Landesbeauftragter für einen Verwaltungsdienst

Voraussetzung:

6 Jahre Hauptbrandinspektor der Verwaltung (keine weitere Beförderung möglich)

Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:

Wie Hauptbrandinspektor der Verwaltung
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Wie Hauptbrandinspektor der Verwaltung

Beförderung durch:

Bezirksfeuerwehrkommandant, Landesfeuerwehrkommandant
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Landesfeuerwehrkommandant

 


k-BRdV

Brandrat (BR) d.V.


Funktion:

Landesbeauftragter für einen Verwaltungsdienst

Voraussetzung:

6 Jahre Abschnittsbrandinspektor der Verwaltung auf Landesebene (keine weitere Beförderung möglich)

Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:

Wie Abschnittsbrandinspektor der Verwaltung

Beförderung durch:

Landesfeuerwehrkommandant