Verwaltungsdienst - Chargen

Löschmeister (LM) d.V.
Funktion:
Beauftragter für den Verwaltungsdienst in einer Feuerwehr (§ 8 der Satzungen FF oder BTF-Ordnung)
Voraussetzung:
Vollendetes 18. Lebensjahr, Mindestens 1 Jahr Feuerwehrmitglied
Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:
Feuerwehrgrundlehrgang, Entsprechende Fachkenntnisse für die Funktion
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant

Oberlöschmeister (OLM) d.V.
Funktion:
Beauftragter für den Verwaltungsdienst in einer Feuerwehr
Voraussetzung:
6 Jahre Löschmeister der Verwaltung
Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:
Wie Löschmeister der Verwaltung sowie Schriftführerlehrgang bzw. Kassierlehrgang oder entsprechender Fachlehrgang
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant

Hauptlöschmeister (HLM) d.V.
Funktion:
Beauftragter für den Verwaltungsdienst in einer Feuerwehr
Voraussetzung:
6 Jahre Oberlöschmeister der Verwaltung
Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:
Wie Oberlöschmeister der Verwaltung
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant

Brandmeister (BM) d.V.
Funktion:
Beauftragter für den Verwaltungsdienst in einer Feuerwehr
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Beauftragter für den Verwaltungsdienst auf Bezirksebene oder Bediensteter des Landesfeuerwehrverbandes
Voraussetzung:
6 Jahre Hauptlöschmeister der Verwaltung
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Vollendetes 18. Lebensjahr, 1 Jahr Feuerwehrmitglied
Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:
Wie Hauptlöschmeister der Verwaltung und Gruppenkommandantenlehrgang
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Feuerwehrgrundlehrgang, entsprechende Fachkenntnisse für den Verwaltungsdienst.
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant
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Bezirksfeuerwehrkommandant, Landesfeuerwehrkommandant

Oberbrandmeister (OBM) d.V.
Funktion:
Beauftragter für den Verwaltungsdienst in einer Feuerwehr bzw. auf Bezirksebene oder Bediensteter des Landesfeuerwehrverbandes
Voraussetzung:
6 Jahre Brandmeister der Verwaltung
Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:
Wie Brandmeister der Verwaltung
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant, Bezirksfeuerwehrkommandant, Landesfeuerwehrkommandant

Hauptbrandmeister (HBM) d.V.
Funktion:
Beauftragter für den Verwaltungsdienst in einer Feuerwehr bzw. auf Bezirksebene oder Bediensteter des Landesfeuerwehrverbandes
Voraussetzung:
6 Jahre Oberbrandmeister der Verwaltung
Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:
Wie Oberbrandmeister der Verwaltung
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant, Bezirksfeuerwehrkommandant, Landesfeuerwehrkommandant
