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Sanitätsdienst - Chargen

k-LMdS

Löschmeister (LM) d.S.


Funktion:

Beauftragter für den Sanitätsdienst in einer Feuerwehr (§ 8 der Satzungen FF oder BtF-Ordnung)

Voraussetzung:

Vollendetes 18. Lebensjahr, 1 Jahr Feuerwehrmitglied

Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:

Feuerwehrgrundlehrgang und entsprechende Fachkenntnisse für die jeweilige Funktion

Beförderung durch:

Feuerwehrkommandant


k-OLMdS

Oberlöschmeister (OLM) d.S.


Funktion:

Beauftragter für den Sanitätsdienst in einer Feuerwehr

Voraussetzung:

6 Jahre Löschmeister des Sanitätsdienstes

Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:

Wie Löschmeister des Sanitätsdienstes

Beförderung durch:

Feuerwehrkommandant

 


k-HLMdS

Hauptlöschmeister (HLM) d.S.


Funktion:

Beauftragter für den Sanitätsdienst in einer Feuerwehr

Voraussetzung:

6 Jahre Oberlöschmeister des Sanitätsdienstes

Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:

Wie Oberlöschmeister des Sanitätsdienstes

Beförderung durch:

Feuerwehrkommandant

 


k-BMdS

Brandmeister (BM) d.S.


Funktion:

Beauftragter für den Sanitätsdienst in einer Feuerwehr
---------------
Bezirksbeauftragter für den Sanitätsdienst

Voraussetzung:

6 Jahre Hauptlöschmeister des Sanitätsdienstes
---------------

Vollendetes 18. Lebensjahr 1 Jahr Feuerwehrmitglied

Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:

Wie Hauptlöschmeister des Sanitätsdienstes und Gruppenkommandantenlehrgang
---------------
Entsprechende Ausbildung für die Funktion auf Bezirksebene

Beförderung durch:

Feuerwehrkommandant, Bezirksfeuerwehrkommandant

 


k-OBMdS

Oberbrandmeister (OBM) d.S.


Funktion:

Beauftragter für den Sanitätsdienst in einer Feuerwehr oder auf Bezirksebene

Voraussetzung:

6 Jahre Brandmeister des Sanitätsdienstes

Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:

Wie Brandmeister des Sanitätsdienstes

Beförderung durch:

Feuerwehrkommandant, Bezirksfeuerwehrkommandant

 


k-HBMdS

Hauptbrandmeister (HBM) d.S.


Funktion:

Beauftragter für den Sanitätsdienst in einer Feuerwehr oder auf Bezirksebene

Voraussetzung:

6 Jahre Oberbrandmeister des Sanitätsdienstes

Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:

Wie Oberbrandmeister des Sanitätsdienstes

Beförderung durch:

Feuerwehrkommandant, Bezirksfeuerwehrkommandant