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Fachdienst - Offiziere

k-BIdF

Brandinspektor (BI) d. F.


Funktion:

Beauftragter für ein Sachgebiet in einer Feuerwehr
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Bezirksbeauftragter für ein Sachgebiet oder Bediensteter des Landesfeuerwehrverbandes

Voraussetzung:

6 Jahre Hauptbrandmeister des Fachdienstes (Keine weitere Beförderung möglich)
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18. Lebensjahr und 6 Jahre Feuerwehrmitglied

Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:

Wie Hauptbrandmeister des Fachdienstes und Kommandantenprüfung
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Kommandantenprüfung und entsprechende Fachkenntnisse und Grundausbildung für Feuerwehrtechniker

Beförderung durch:

Feuerwehrkommandant nach Zustimmung durch den Bezirksfeuerwehrkommandanten
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Bezirksfeuerwehrkommandant, Landesfeuerwehrkommandan


k-OBIdF

Oberbrandinspektor (OBI) d. F.


Funktion:

Bezirksbeauftragter für ein Sachgebiet oder Bediensteter des Landesfeuerwehrverbandes

Voraussetzung:

6 Jahre Brandinspektor eines Fachdienstes

Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:

Wie Brandinspektor des Fachdienstes

Beförderung durch:

Bezirksfeuerwehrkommandant, Landesfeuerwehrkommandant

 


k-HBIdF

Hauptbrandinspektor (HBI) d. F.


Funktion:

Bezirksbeauftragter für ein Sachgebiet oder Bediensteter des Landesfeuerwehrverbandes

Voraussetzung:

6 Jahre Oberbrandinspektor eines Fachdienstes

Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:

Wie Oberbrandinspektor des Fachdienstes

Beförderung durch:

Bezirksfeuerwehrkommandant, Landesfeuerwehrkommandant

 


k-ABIdF

Abschnittsbrandinspektor (ABI) d. F.


Funktion:

Bezirksbeauftragter für ein Sachgebiet oder Bediensteter des Landesfeuerwehrverbandes
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Landesbeauftragter für ein Sachgebiet

Voraussetzung:

6 Jahre Hauptbrandinspektor eines Fachdienstes (keine weitere Beförderung möglich)

Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:

Wie Hauptbrandinspektor des Fachdienstes

Beförderung durch:

Bezirksfeuerwehrkommandant, Landesfeuerwehrkommandant

 


k-BRdF

Brandrat (BR) d. F.


Funktion:

Stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Betriebsfeuerwehren
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Landesbeauftragter für ein Sachgebiet

Voraussetzung:

In den Fachausschuss für Betriebsfeuerwehren gewähltes Mitglied
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6 Jahre Abschnittsbrandinspektor eines Fachdienstes auf Landesebene (keine weitere Beförderung möglich)

Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:

Abgelegte Kommandantenprüfung

Beförderung durch:

Lt. LFG § 10 Wahl durch den Fachausschuss BTF
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Landesfeuerwehrkommandant

 


k-OBRdF

Oberbrandrat (OBR) d. F.


Funktion:

Vorsitzender des Fachausschusses Betriebsfeuerwehren

Voraussetzung:

In den Fachausschuss für Betriebsfeuerwehren gewähltes Mitglied

Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:

Abgelegte Kommandantenprüfung

Beförderung durch:

Lt. LFG § 10 Wahl durch den Fachausschuss BTF