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Fachdienst - Chargen

k-LMdF

Löschmeister (LM) d. F.


Funktion:

Beauftragter für ein Sachgebiet in einer Feuerwehr (§ 8 der Satzungen FF oder BTF-Ordnung)

Voraussetzung:

Vollendetes 18. Lebensjahr, mindestens 1 Jahr Feuerwehrmitglied

Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:

Feuerwehrgrundlehrgang und entsprechende Fachkenntnisse für die Funktion

Beförderung durch:

Feuerwehrkommandant


k-OLMdF

Oberlöschmeister (OLM) d. F.


Funktion:

Beauftragter für ein Sachgebiet in einer Feuerwehr

Voraussetzung:

6 Jahre Löschmeister des Fachdienstes

Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:

Wie Löschmeister des Fachdienstes

Beförderung durch:

Feuerwehrkommandant


k-HLMdF

Hauptlöschmeister (HLM) d. F.


Funktion:

Beauftragter für ein Sachgebiet in einer Feuerwehr

Voraussetzung:

6 Jahre Oberlöschmeister des Fachdienstes

Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:

Wie Oberöschmeister des Fachdienstes

Beförderung durch:

Feuerwehrkommandant


k-BMdF

Brandmeister (BM) d. F.


Funktion:

Beauftragter für ein Sachgebiet in einer Feuerwehr
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Beauftragter für ein Sachgebiet auf Bezirksebene oder Bediensteter des Landesfeuerwehrverbandes

Voraussetzung:

6 Jahre Hauptlöschmeister des Fachdienstes
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Vollendetes 18. Lebensjahr, 1 Jahr Feuerwehrmitglied

Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:

Wie Hauptlöschmeister des Fachdienstes und Gruppenkommandantenlehrgang
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Feuerwehrgrundlehrgang Entsprechende Fachkenntnisse

Beförderung durch:

Feuerwehrkommandant
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Bezirksfeuerwehrkommandant, Landesfeuerwehrkommandant


k-OBMdF

Oberbrandmeister (OBM) d. F.


Funktion:

Beauftragter für ein Sachgebiet auf Bezirksebene oder Bediensteter des Landesfeuerwehrverbandes

Voraussetzung:

6 Jahre Brandmeister des Fachdienstes
Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:

Wie Brandmeister des Fachdienstes
Beförderung durch:

Feuerwehrkommandant, Bezirksfeuerwehrkommandant, Landesfeuerwehrkommandant


k-HBMdF

Hauptbrandmeister (HBM) d. F.


Funktion:

Beauftragter für ein Sachgebiet auf Bezirksebene oder Bediensteter des Landesfeuerwehrverbandes

Voraussetzung:

6 Jahre Oberbrandmeister des Fachdienstes
Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:

Wie Oberbrandmeister des Fachdienstes sowie Gruppenkommandantenlehrgang
Beförderung durch:

Feuerwehrkommandant, Bezirksfeuerwehrkommandant, Landesfeuerwehrkommandant