Branddienst - Offiziere

Brandinspektor (BI)
Funktion:
Kommandant eines Löschzuges
Voraussetzung:
6 Jahre Hauptbrandmeister als Zugskommandant (keine weitere Beförderung möglich)
Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:
Wie Brandmeister und Kommandantenprüfung
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant nach Zustimmung durch den Bezirksfeuerwehrkommandanten

Oberbrandinspektor (OBI)
Funktion:
Stellvertreter des Kommandanten einer Feuerwehr
Voraussetzung:
Aktives Mitglied in der Feuerwehr, vollendetes 18. Lebensjahr. Gemäß LFG § 5 gewählt
Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:
Abgelegte Kommandantenprüfung (Dispens auf 2 Jahre lt. LFG § 5)
Beförderung durch:
Laut Landesfeuerwehrgesetz (Lt. LFG) von der Wehrversammlung gewählt

Hauptbrandinspektor (HBI)
Funktion:
Kommandant einer Feuerwehr
Voraussetzung:
Aktives Mitglied in der Feuerwehr, vollendetes 18. Lebensjahr. Gemäß LFG § 5 gewählt
Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:
Abgelegte Kommandantenprüfung (Dispens auf 2 Jahre lt. LFG § 5)
Beförderung durch:
Laut Landesfeuerwehrgesetz (Lt. LFG) von der Wehrversammlung gewählt

Abschnittsbrandinspektor (ABI)
Funktion:
Kommandant eines Feuerwehrabschnittes oder Kommandant einer Feuerlösch- und Bergebereitschaft (FuB)
Voraussetzung:
5 Jahre Tätigkeit in der Feuerwehr
Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:
Abgelegte Kommandantenprüfung
Beförderung durch:
Bezirksfeuerwehrkdt. nach Anhörung gemäß LFG § 15 und § 8 der Satzungen des Bezirksfeuerwehrverbandes

Brandrat (BR)
Funktion:
Stellvertreter des Bezirksfeuerwehrkommandanten
Voraussetzung:
5 Jahre leitende Tätigkeit in der Feuerwehr und Prüfung gemäß LFG § 24 Abs. 6
Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:
Abgelegte Kommandantenprüfung
Beförderung durch:
Lt. LFG § 15 Wahl durch die Feuerwehrkdtn. des Bezirkes

Oberbrandrat (OBR)
Funktion:
Bezirksfeuerwehrkommandant
Voraussetzung:
5 Jahre leitende Tätigkeit in der Feuerwehr und Prüfung gemäß LFG § 24 Abs. 6
Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:
Abgelegte Kommandantenprüfung
Beförderung durch:
Lt. LFG § 15 Wahl durch die Feuerwehrkdtn. des Bezirkes

Landesfeuerrat (LFR)
Funktion:
Erfüllung der vom Landesfeuerwehrkommandanten übertragenen Aufgaben
Voraussetzung:
Bezirksfeuerwehrkommandant
Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:
Abgelegte Kommandantenprüfung
Beförderung durch:
Landesfeuerwehrkommandant gemäß § 8 der Satzung des LFV

Landesbranddirektor-Stellvertreter (LBDS)
Funktion:
Stellvertreter des Landesfeuerwehrkommandanten
Voraussetzung:
Bezirksfeuerwehrkommandant oder LBDS oder LBD in aktiver Funktion
Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:
Abgelegte Kommandantenprüfung
Beförderung durch:
Lt. LFG § 18 Wahl durch den Landesfeuerwehrausschuss

Landesbranddirektor (LBD)
Funktion:
Landesfeuerwehrkommandant
Voraussetzung:
Bezirksfeuerwehrkommandant oder LBDS oder LBD in aktiver Funktion
Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:
Abgelegte Kommandantenprüfung
Beförderung durch:
Lt. LFG § 18 Wahl durch den Landesfeuerwehrausschuss
