Brandschutz bei Böhler Bleche



Kurzbeschreibung über das Sachgebiet:
Brandschutzwarte sind gemäß § 25 ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) und § 43 AstV (Arbeitstättenverordnung) aufzustellen
Der Brandschutzwart ist ein von der Leitung eines Unternehmens, welches zum Brandschutz dieses Unternehmens bzw. einzelner Betriebsteile eine Feuerlöschanlage einsetzt, verantwortlich benannter, für diese Aufgabe qualifizierter bzw. zu qualifizierender Betriebsangehöriger.
Brandschutzwarte sind Organe, die den Brandschutzbeauftragten (BSB) unterstützen und insbesondere Kontrollen der Brandsicherheit innerhalb eines bestimmten Betriebsbereiches ausüben. Er soll in seinem zuständigen Wirkungsbereich durch Eigenkontrollen Mängel erkennen und beheben (t. Kontrollplan gemäß TRVB 0 120) und diese Ergebnisse im Brandschutzbuch festhalten (gemäß TRVB 0 119 bzw. 0 120).
Des weiteren soll er den BSB bei der Erstellung der Brandschutzordnung und bei Brandschutzübungen unterstützen sowie das Verhalten im Brandfall festlegen.
Bei der jährlichen Unterweisung aller ArbeitnehmerInnen hinsichtlich allgemeiner Brandverhütungsmaßnahmen und des Verhaltens im Brandfall und bei der praktischen Schulung in der Handhabung der Löschhilfen durch den BSB sollen die Brandschutzwarte unterstützend mitwirken.
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in den Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.
Die Hauptaufgaben eines Brandschutzbeauftragten sind:
Festlegung und durchführen organisatorischer Brandschutzmaßnahmen, wie das Erstellen von
- Brandschutzordnung (Teil A, Teil B, Teil C)
- Flucht- und Rettungsplänen
- Alarmpläne
- Feuerwehreinsatzpläne
- Räumungspläne und der Katastrophenabwehrpläne
- detaillierte Brandschutzpläne für besonders wichtige Betriebseinrichtungen
Unterweisungen der Belegschaft in Bezug auf Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungsplänen sowie vorhandenes Feuerlöschgerät
Organisation und Überwachung der innerbetrieblichen Brandschutzkontrollen
Festlegen von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall von Brandschutzeinrichtungen
Anweisung und Überwachung bei der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel
Beratung in Fragen des Brandschutzes
ständiger Kontakt zur zuständigen Feuerwehr
Brandschutzübungen und Betriebsbegehungen.
Daneben soll er Gefahren (Gefährdungsbeurteilung) erkennen und beurteilen, sowie darauf achten, dass Betriebsangehörige die sicherheitsrelevanten Verhaltensregeln einhalten. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Gefahren beseitigt und Schäden möglichst gering gehalten werden.
