Ausbildung auf Bezirksebene
Die nachstehenden Ausbildungen wird in den Feuerwehren geschult und gelehrt, aber auf Bezirksebene geprüft und durchgeführt.
Ausbildungen:
- MODUL 1 - Wissenstest Bronze
- MODUL 2 - Wissenstest Silber
- MODUL 3 - Wissenstest Gold
- PRAXISMODUL
- Erste-Hilfe-Grundkurs
- Grundausbildung II
MODUL 1 (Wissenstest der Feuerwehrjugend „Bronze“)
Ziel:
Das Feuerwehrmitglied sollte die Struktur und Ausrüstung sowie Zuständigkeiten der eigenen
Feuerwehr vermittelt werden.
Inhalte:
Theoretischer Teil:
Praktischer Teil:
- Die Dienstbekleidung
- Die Einsatzbekleidung
- Fahrzeuge der eigenen Feuerwehr
- Formalexerzieren
Prüfung:
Mündliche Prüfung/Abnahme Wissenstestabzeichen
MODUL 2 (Wissenstest der Feuerwehrjugend „Silber“)
Ziel:
Das Feuerwehrmitglied sollte die Struktur des Bezirksfeuerwehrverbandes vermittelt werden, das Mitglied sollte die Gerätschaften für den Brandeinsatz erkennen und deren Funktion beschreiben sowie Grundlegendes über den Nachrichtendienst wissen.
Inhalte:
Theoretischer Teil:
(Verwaltungsdienst, Fachdienst, Sanitätsdienst)
Praktischer Teil:
Prüfung:
Mündliche Prüfung/Abnahme Wissenstestabzeichen
MODUL 3 (Wissenstest der Feuerwehrjugend „Gold“)
Ziel:
Das Feuerwehrmitglied sollte die Struktur des Landesfeuerwehrverbandes vermittelt werden, das Mitglied sollte in Notfällen richtig reagieren, Basisgerätschaften für den technischen Feuerwehreinsatz erkennen und deren Funktion beschreiben, die GAMS-Regel beherrschen, Themen aus dem Bereich der Brand- und Löschlehre beherrschen.
Inhalte:
Theoretischer Teil:
►Wissen, wo sich Sonderfahrzeuge und Spezialgeräte befinden
Praktischer Teil:
Prüfung:
Mündliche Prüfung/Abnahme Wissenstestabzeichen
PRAXISMODUL
Ziel:
Das Feuerwehrmitglied sollte die Struktur des Landesfeuerwehrverbandes vermittelt werden, das Mitglied sollte die Tätigkeiten der Mannschaft in der Löschgruppe (mit Ausnahme Kommandant, Melder und Maschinist) beherrschen und die Tätigkeiten der Mannschaft in der technischen Gruppe (mit Ausnahme Kommandant, Melder und Maschinist) kennen, er muss Gefahren an der Einsatzstelle erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen können, das Feuerwehrmitglied muss über die Notwendigkeit des Atem- und Körperschutzes Bescheid wissen. Im Praxismodul sollte vermieden werden, dass jene Inhalte, welche in der GAB II vorgesehen sind, ausgebildet werden.
Inhalte:
Praktischer Teil:
Geräteablage)
Prüfung:
Abschlussübung mit Truppaufgaben
ERSTE-HILFE-GRUNDKURS
Durch die Tatsache, dass das Feuerwehrmitglied permanent mit Verletzungsmuster verschiedenster Art konfrontiert sein kann und die Feuerwehr dafür verantwortlich ist verletzte Personen aus dem Gefahrenbereich zu bringen, ist es unabdingbar, dass jedes Feuerwehrmitglied den 16-stündigen Erste-Hilfe-Grundkurs absolviert hat und/oder eine entsprechende Auffrischungsausbildung in der Dauer von 8 Stunden in den letzten Jahren nach Absolvierung des Erste-Hilfe-Grundkurses nachweisen kann.
Dieser Erste Hilfe Kurs muss vor dem Antreten zur GAB II absolviert werden. Sollte ein Feuerwehrmitglied den Erste Hilfe Kurs beim Antreten zur GAB II nicht vorweisen können (Eintrag Feuerwehrpass / Bestätigung Rotes Kreuz) wird er zur GAB II nicht zugelassen.
Grundausbildung II
Die Grundausbildung II wird seitens des Bezirkes in der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark in Lebring abgehalten.
Ziel:
Der Lehrgangsteilnehmer soll die Aufgaben eines Truppführers eigenständig durchführen können.
Theoretischer Teil:
Aufgaben eines Truppführers
Praktischer Teil:
Station 1: Strahlrohre
Station 2: Schaum und Sonderlöschmittel
Station 3: Rettungsgeräte, Knoten
Station 4: Tragbare Leitern
Station 5: Entstehungsbrandbekämpfung, Wandhydranten
Station 6: Schlußvorführung
